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   BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63   

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https://dejure.org/1964,7112
BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63 (https://dejure.org/1964,7112)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1964 - VI ZR 67/63 (https://dejure.org/1964,7112)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - VI ZR 67/63 (https://dejure.org/1964,7112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 839
  • VersR 1964, 1080
  • DVBl 1964, 740
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
    Der erkennende Senat hat in seiner insoweit ähnlich liegenden Entscheidung BGHZ 41, 79 den Rückgriff des Sozialversicherers nach § 1542 RVO gegen einen Ehemann nicht zugelassen, der die Verletzung seiner pflichtversicherten Ehefrau verschuldet hatte, obwohl der Ehemann den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung genoß und die Familie deshalb durch einen erfolgreichen Rückgriff wirtschaftlich nicht belastet worden wäre.
  • BGH, 18.04.1961 - VI ZR 130/60
    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
    Das Berufungsgericht hat sich zusätzlich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. April 1961 (VI ZR 130/60 = VersR 61, 545) bezogen, in der ausgesprochen worden ist, daß die Vorschrift auch den Rückgriff gegen einen Bediensteten der zum Schadensersatz verpflichteten öffentlichen Verwaltung ausschließt, sofern diese den Bediensteten von den Ansprüchen freistellen und daher letztlich für den Schaden aufkommen müßte.
  • BGH, 06.10.1958 - III ZR 175/57

    Übertragung einer Streupflicht zwischen öffentlichen Rechtsträgern

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
    Das Berufungsgericht hat sich zutreffend auf die vom Reichsgericht begonnene (vgl. RGZ 127, 14, 18), vom Bundesgerichtshof fortgesetzte Rechtsprechung gestützt, nach der bei der vertraglichen Übernahme von Pflichten, die der Allgemeinheit gegenüber bestehen, in der Regel davon auszugehen ist, daß der Übernehmende auch von einem an der Vereinbarung nicht beteiligten Dritten - insbesondere bei der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht von einen durch die Nichterfüllung dieser Pflicht verletzten Verkehrsteilnehmer - in Anspruch genommen werden kann (BGH Urteil vom 6. Oktober 1958 - III ZR 175/57 = NJW 59, 34).
  • RG, 05.12.1929 - VI 161/29

    Zur Auslegung eines Werkvertrags, bei dem es dem nicht sachkundigen Besteller

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
    Das Berufungsgericht hat sich zutreffend auf die vom Reichsgericht begonnene (vgl. RGZ 127, 14, 18), vom Bundesgerichtshof fortgesetzte Rechtsprechung gestützt, nach der bei der vertraglichen Übernahme von Pflichten, die der Allgemeinheit gegenüber bestehen, in der Regel davon auszugehen ist, daß der Übernehmende auch von einem an der Vereinbarung nicht beteiligten Dritten - insbesondere bei der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht von einen durch die Nichterfüllung dieser Pflicht verletzten Verkehrsteilnehmer - in Anspruch genommen werden kann (BGH Urteil vom 6. Oktober 1958 - III ZR 175/57 = NJW 59, 34).
  • RG, 21.10.1937 - VI 144/37

    1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
    Wenn in den entschiedenen Fällen die vertragliche Übernahme gegenüber der Allgemeinheit bestehender Pflichten auch überwiegend zwischen selbständigen Partnern vereinbart worden ist, so schließt das die Anwendung des genannten Grundsatzes auf die Verpflichtung unselbständiger Arbeitnehmer doch keineswegs aus (vgl. RGZ 156, 193, 198).
  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 179/65

    Schutzbereich des Miet- oder Leihvertrages

    Der erkennende Senat ist, ebenso wie das Berufungsgericht, der Auffassung, daß dies jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn der von der Hilfsperson verursachte Schaden im Endergebnis von dem Entleiher oder Mieter getragen werden müßte, weil die Hilfsperson von diesem aus den zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehungen Freistellung von den Ansprüchen verlangen könnte, die der Vermieter oder Verleiher gegen die Hilfsperson geltend macht (vgl. dazu die einen ähnlich liegenden Sachverhalt betreffenden BGH Urt. vom 18. April 1961 - VI ZR 130/60 - und vom 30. Juni 1964 - VI ZR 67/63 - LM Dienst- u. ArbeitsunfallG Nr. 12 und 15).
  • BGH, 12.03.1974 - VI ZR 2/73

    Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten auf den Dienstherrn -

    Entscheidend ist, ob der Verletzte den Unfall in einem Gefahrenkreis erleidet, für den die Zugehörigkeit des Verunglückten zum Organisationsbereich des für den Unfall verantwortlichen Dienstherrn im Vordergrund steht oder ob den Unfall nur ein loser äußerlicher Zusammenhang mit dem dienstlichen Organisationsbereich verbindet, der Verletzte also "wie ein normaler Verkehrsteilnehmer" verunglückt ist (BGHZ 17, 65, 66 [BGH 21.03.1955 - III ZR 93/54] ; 19, 114, 118 ff [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54] ; 33, 339, 349 ff [BGH 24.10.1960 - III ZR 142/59] ; Urteile des Senatsvom 21. November 1958 - VI ZR 255/57, vom 18. April 1961 - VI ZR 130/60, vom 30. Juni 1964 - VI ZR 67/63, vom 13. März 1973 - VI ZR 12/72, abgedruckt in LM Dienst- und ArbeitsunfallG Nr. 10, 12, 15 und 20).
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